Allgemeine Geschäftsbedingungen
RentMyTrailer GmbH
Stand: 20.02.2024
- § 1 Anwendungsbereich der AGB
- Die RentMyTrailer GmbH (nachfolgend: RMT), Mitterweg 2b, 82140 Olching, Tel: +49 89 9542879-0, service(at)rentmytrailer.de, www.rentmytrailer.de, Amtsgericht München, HRB 260143, USt-IdNr.: DE336261381, vermietet Anhänger im Sinne eines Anhängersharing-Modells.
- RMT vermietet registrierten Kunden innerhalb eines definierten Geschäftsgebietes je nach bestehender Verfügbarkeit Anhänger.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Rahmenvertrag) und die Anmietung von RMT-Anhängern (Einzelmietvertrag).
- Bestandteil dieser AGB sind eine separate Datenschutzerklärung und eine separate Preisliste.
- RMT behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen der AGB sowie der Datenschutzerklärung und der Preisliste vorzunehmen. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der RMT-Webseite bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform (z.B. E-Mail, Fax) binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird RMT bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als RMT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
- § 2 Begriffe
- „Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei RMT registriert und die einen gültigen Rahmenvertrag mit RMT abgeschlossen hat.
- „Rückgabebereich“ ist das Gebiet, in dessen Grenzen der RMT Anhänger zurückgegeben werden kann.
- Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Nicht-EU/EWR-Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins in die deutsche oder englische Sprache sowie einem Nachweis der Einreise in die EU/den EWR akzeptiert.
- § 3 Vertragsschluss
- Für den Vertragsschluss (Rahmenvertrag) genügt im ersten Schritt die Registrierung des Kunden über die Webseite (Desktop oder mobile Webseite) unter Angabe des Vor- und Nachnamens, einer gültigen E-Mail-Adresse und die Vergabe eines Passworts. Durch Akzeptieren der AGB im Registrierungsprozess kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und RMT zustande.
- Spätestens für die Buchung eines Anhängers und damit für den Abschluss eines Einzelmietvertrages ist die Vervollständigung der Daten des Kundenprofils erforderlich. Dazu muss der Kunde auf der Webseite von RMT sein Profil unter Eingabe der Stammdaten (Privatanschrift, Geburtsdatum und persönliche Mobilfunknummer) vervollständigen.
- Es müssen jeweils ein Foto der Vorder- und Rückseite des gültigen Führerscheins hochgeladen werden.
- Der Abschluss des Rahmenvertrags begründet weder für RMT noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen.
- RMT kann die Registrierung eines Kunden ablehnen. Ein Kunde darf nur ein Benutzerkonto bei RMT haben.
- Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.
- § 4 Allgemeine Pflichten, Verbote sowie Rechte
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Der Kunde ist verpflichtet,
- a) seine Namens-, Adress-, Kommunikationsverbindungs-, Personalausweis-/Reisepass- bzw. Führerschein- und Zahlungsdaten wahrheitsgemäß zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kundendaten entstehen, haftet der Kunde, es sei denn, er hat die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht zu vertreten. Sollten entsprechende Daten nachweislich nicht aktuell sein, darf RMT das Benutzerkonto des Kunden vorläufig sperren. Hinterlegt der Kunde im Kundenportal ein Bild oder Dokument, bei dem es sich nicht zweifelsfrei um ein lesbares Bild oder Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) handelt, auf dem die persönlichen Daten des Kunden erkennbar sind und führt der Kunde eine Buchung eines Anhängers durch, so ist RMT berechtigt, das Kundenprofil vorübergehend zu sperren und ein Bearbeitungsentgelt gemäß separater Preisliste zu erheben.
- b) vom Anhänger zu Beginn sowie zum Ende des Ausleihvorgangs und zur Schadendokumentation Bildaufnahmen zu fertigen und RMT nach den Vorgaben der App zur Verfügung zu stellen,
- c) sämtliche anzufertigende Bildaufnahmen (z.B. Führerschein und Anhänger zu Beginn sowie zum Ende des Ausleihvorgangs und zur Schadendokumentation) ordnungsgemäß aufzunehmen und RMT nur solche Bilder bzw. Dokumente zur Verfügung zu stellen, auf denen der abgelichtete Gegenstand und etwaige Schäden einwandfrei lesbar bzw. erkennbar ist,
- d) den genutzten Anhänger von RMT pfleglich und schonend zu behandeln, insbesondere die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Zuladung und Geschwindigkeit zu beachten,
- e) Schäden, grobe Verschmutzungen oder erkennbare Mängel an einem gemieteten Anhänger, insbesondere solche, welche die Fahrtauglichkeit oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen, RMT unverzüglich mitzuteilen. Hierfür ist der vorgesehene Prozess in der RMT-App zu beachten.
- f) den genutzten Anhänger von RMT gegen Diebstahl zu sichern.
- g) vor Antritt der Fahrt den Anhänger auf offensichtliche Mängel zu prüfen sowie den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Befindet sich ein Anhänger in erkennbar verkehrsunsicherem Zustand, so darf er nicht benutzt werden,
- h) alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Anhängers von RMT, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht von RMT übernommen werden.
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Dem Kunden ist es untersagt,
- a) Anhänger von RMT weiterzuvermieten,
- b) Anhänger von RMT für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) zu transportieren,
- c) ohne Rücksprache mit RMT an Anhängern von RMT Reparaturen oder Umbauten auszuführen oder ausführen zu lassen,
- d) Anhänger von RMT quer zur Fahrbahn oder entgegen gesetzlicher Vorschriften zu parken,
- e) Kundenlogin-Daten (RMT-Benutzername/E-Mail-Adresse, RMT-Passwort) an andere Personen weiterzugeben.
- f) mit Anhängern von RMT mit Aufbauten (z.B. Planenanhänger, Kofferanhänger, etc.) in Tiefgaragen, Parkhäuser oder vergleichbare Gebäude mit begrenzter Einfahrthöhe, einzufahren.
- § 5 Fahrberechtigung
- Die Berechtigung zur Nutzung der Anhänger von RMT setzt immer eine während der gesamten Dauer der Fahrt für den jeweiligen Anhänger gültige Fahrerlaubnis voraus. Der Kunde ist dazu verpflichtet, in dem von RMT bereitgestellten Fahrerlaubnisrechner wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Fahrerlaubnisrechner dient der Erleichterung der Prüfung, ob der Kunde die notwendige Fahrerlaubnisklasse besitzt. Der Fahrerlaubnisrechner ist lediglich ein im Mietpreis enthaltener Service von RMT für den Kunden, ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung des Kunden, ob er die notwendige Fahrerlaubnisklasse besitzt. Ansprüche des Kunden gegen RMT aus der Nutzung des Fahrerlaubnisrechners sind ausgeschlossen, sofern nicht der Fahrerlaubnisrechner wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RMT ein falsches Ergebnis liefert.
- Grundsätzlich berechtigt ein Einzelmietvertrag nur den bei RMT registrierten Kunden oder registrierte Fahrer zur Fahrt. RMT gestattet dem Kunden jedoch, von dem Kunden unter Beachtung der Sorgfaltspflichten ausgewählte Dritte mit der Fahrt zu beauftragen. Im Schadensfall haftet der registrierte Kunde nach den Bestimmungen dieses Vertrages, unabhängig davon, ob er selbst oder der beauftragte Dritte die Fahrt durchgeführt hat. Bei Beauftragung Dritter zur Fahrt ist der Kunde verpflichtet, sich vor Fahrtbeginn vom Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis des Beauftragten sowie dessen Fahrtüchtigkeit zu überzeugen.
- Die Berechtigung zur Fahrt steht unter dem Vorbehalt der Beachtung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Ge- und Verbote, der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sowie der vertraglichen Pflichten.
- Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für Anhänger von RMT für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an RMT zu melden.
- § 6 Ausleihe, Rückgabe und Rückgabebereich
- Die Ausleihe und Rückgabe eines gebuchten Anhängers ist nur mit der RMT-App (iOS oder Android) möglich. Für die Ausleihe und Rückgabe ist der definierte Prozess in der RMT-App einzuhalten.
- Jedem Anhänger von RMT ist ein Rückgabebereich zugeordnet, in welchem ein gemieteter Anhänger zurückgegeben werden muss. Der Rückgabebereich eines Anhängers wird in der Kartenansicht der RMT-App angezeigt. Außerhalb des Rückgabebereichs ist die Rückgabe eines Anhängers nicht möglich. Im Rückgabebereich ist der Anhänger nebst Zubehör ordnungsgemäß und nach Maßgabe der anwendbaren Straßenverkehrsvorschriften entsprechend wahlweise auf einem von RMT bereitgestellten besonders gekennzeichneten Stellplatz oder, sofern dort das Parken des Anhängers zulässig ist, auf einem nicht gebührenpflichtigen Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen.
- Der Kunde darf die Miete nicht auf Privat- oder Firmengelände (z.B. Parkhäuser, Hinterhöfe, etc.) beenden, soweit diese nicht ausdrücklich als RMT-Parkplätze ausgewiesen sind. Das Verbot gilt auch für Kundenparkplätze von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants etc. sowie für Parkplätze von Universitäten und ähnlichen Einrichtungen. Der RMT Anhänger muss jederzeit für jedermann zugänglich sein. Die Miete darf auch nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung beendet werden. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).
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Der Kunde muss
- a) sich vergewissern, dass der Anhänger gegen Wegrollen gesichert ist,
- b) die Diebstahlsicherung anbringen und prüfen, ob das Vorhängeschloss verriegelt ist,
- c) dafür Sorge tragen, dass die Ladefläche des Anhängers bei der Rückgabe in einem besenreinen Zustand ist und Abfälle oder Gegenstände jeglicher Art nicht zurückgelassen werden,
- Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde den Anhänger zurücklässt. Verlässt der Kunde den RMT Anhänger, obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden weiter, sofern ein Kundenverschulden vorliegt. Der Kunde ist aber in jedem Fall dazu verpflichtet, RMT die Nichtbeendigung mitzuteilen.
- Im Falle eines Unfalls, durch den der Anhänger nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Anhängers an das Abschleppunternehmen.
- § 7 Buchung, Stornierung, Überziehung des Buchungszeitraums
- Die Mindestmietdauer beträgt 2 Stunden. Jede Buchung kann, sofern der Anhänger nicht anderweitig gebucht ist, stundenweise verlängert werden. Hierzu ist ein definierter Prozess in der RMT-App bzw. RMT-Kundenportal zu beachten. Der Kunde wird dort über die fälligen Entgelte informiert. Ab einem Buchungszeitraum von 8 Stunden gilt der Tagestarif.
- Jede Buchung kann jederzeit vor Mietbeginn storniert werden. Bei Stornierung einer Buchung können Entgelte gemäß der Preisliste fällig werden.
- Wird ein gebuchter Anhänger nicht genutzt, werden die Mietgebühren dennoch in voller Höhe berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Anhängernutzung aus Gründen, die RMT zu vertreten hat, nicht möglich oder nicht zumutbar war.
- Gibt ein Kunde den gemieteten Anhänger nicht spätestens zum Ende des gebuchten oder ggf. verlängerten Mietzeitraums im entsprechenden Rückgabebereich zurück und hat er den ursprünglich gebuchten Mietzeitraum nicht verlängert oder ggf. um einen weiteren Zeitraum verlängert, so wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt je angebrochener Stunde gemäß der Preisliste fällig. Beträgt die verspätete Rückgabe 3 Stunden oder mehr oder gibt ein Kunde den Anhänger nicht im vorgesehenen Rückgabebereich zurück, so wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt gemäß der Preisliste fällig. Übersteigt der Aufwand der Rückführung des Anhängers in den Rückgabebereich die Pauschale gemäß der Preisliste, so wird dem Kunden der tatsächliche Aufwand gemäß der Preisliste berechnet.
- Dauert die Überziehung des Buchungszeitraums 6 Stunden oder mehr, so ist RMT berechtigt, den Anhänger in den Rückgabebereich zu überführen. Für die Überführung wird ein Entgelt gemäß der Preisliste fällig. Befinden sich am Anhänger oder auf dessen Ladefläche Gegenstände, so ist RMT berechtigt, diese zu entfernen. Für die Entfernung der Gegenstände und ggf. Reinigung der Ladefläche wird ein Entgelt gemäß der Preisliste fällig.
- § 8 Spezialangebote
- Über die von RMT ausgegebenen Spezialangebote gelten nur für den angebotenen Zeitraum, im Rahmen der Kapazität und bei Einhaltung weiterer Angebotsvoraussetzungen.
- Spezialangebote können nicht miteinander kombiniert werden, soweit dies nicht jeweils ausdrücklich zugelassen ist.
§ 9 Preise
Für die Nutzung der Anhänger gelten die Preise gemäß separater Preisliste. Diese ist Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen, wobei maßgeblich der Zeitpunkt der Anmietung ist.
§ 10 Zahlungsbedingungen und Abrechnungskonto
Um RMT Anhänger buchen zu können, muss der Kunde am Ende des Buchungsprozesses eines der angebotenen Zahlungsmittel auswählen und die entsprechenden Daten hinterlegen.
- § 11 Unfälle und Schäden
- Nach einem Unfall, Brand, Diebstahl sowie sonstigem Ereignis, bei dem ein Dritter beteiligt ist, hat der Kunde unverzüglich die Polizei zur Schadenaufnahme zu verständigen. Der Kunde darf sich erst nach der polizeilichen Aufnahme entfernen. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich RMT mitzuteilen und das weitere Vorgehen mit RMT abzustimmen.
- Sofern der Anhänger noch in einem verkehrssicheren und fahrtauglichen Zustand ist, ist er anschließend im entsprechenden Rückgabebereich zurückzugeben und mit Hilfe der RMT-App der Schaden zu melden. Ist der Anhänger nicht in einem verkehrssicheren und fahrtauglichen Zustand, so ist mit Hilfe der RMT-App der Pannenservice zu verständigen.
- Im Falle des Eintritts eines genannten Ereignisses muss der Kunde RMT einen vollständigen Bericht vorlegen. Der Bericht muss eine Schilderung des Schadenshergangs, Name und Anschrift der beteiligten Personen sowie Name und Anschrift etwaiger Zeugen enthalten. Im Falle eines Unfalls mit einem zugelassenen Fahrzeug ist das Kennzeichen sowie Haftpflichtversicherung des Unfallgegners aufzunehmen.
- Alle sonstigen Schäden sind im Rahmen des Ausleih- oder Rückgabeprozesses mit Hilfe der RMT-App zu melden. Auf Anfordern von RMT sind weitere Angaben zum Schadenereignis zu machen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietanhänger abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
- Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem RMT Anhänger stehen RMT zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er sie unaufgefordert an RMT weiterleiten.
- Für den Fall von Schäden aufgrund von Unfall, Brand, Diebstahl oder aufgrund eines sonstigen Ereignisses kann RMT eine Kaution in angemessener Höhe verlangen. Ob RMT eine Kaution verlangt, in welcher Höhe die Kaution zu leisten und bis wann sie an den Kunden zurückzuzahlen ist, ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Enthält die Preisliste in der jeweils gültigen Fassung dazu keine Angaben, so verzichtet RMT auf eine Kaution.
§ 12 Ersatzleistung
Sollte ein gebuchter Anhänger nicht zur Verfügung stehen, darf RMT dem Kunden einen vergleichbaren Anhänger zur Verfügung stellen. Ist dies nicht möglich, so ist RMT berechtigt, die Bestellung rückabzuwickeln. In diesem Fall erhält der Kunde eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn der Anhänger dem Kunden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch RMT nicht zur Verfügung steht.
§ 13 Auslandsfahrten
Beabsichtigt der Kunde mit dem Anhänger eine Fahrt außerhalb Deutschlands, so muss er bei der Buchung die Option Auslandsfahrt auswählen und das ausgewiesene Entgelt entrichten. RMT ist berechtigt, vom Kunden für Auslandsfahrten eine Kaution zu verlangen. RMT ist zudem berechtigt, die Auslandsfahrt zu verweigern. Unternimmt der Kunde eine Fahrt außerhalb Deutschlands, ohne die Option Auslandsfahrt zu buchen, ist RMT berechtigt, ein entsprechendes Entgelt gemäß separater Preisliste zu erheben.
- § 14 Haftung des Kunden
- Die Anhänger von RMT sind haftpflichtversichert.
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Der Kunde haftet für Schäden am Anhänger sowie Zubehör in voller Höhe. Der Kunde kann die Haftung gegen Entgelt
wahlweise auf 500 EUR oder 50 EUR je Schadenfall beschränken. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden oder
Verletzung von Vertragspflichten, die grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind. Die Haftungsbeschränkung
gilt zudem nicht, wenn der Fahrer des Zugfahrzeugs, mit dem der Anhänger gezogen wird, nicht im Besitz der
erforderlichen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist. Die Haftungsbeschränkung gilt weiter nicht, wenn ein
unberechtigter Fahrer das Zugfahrzeug, mit dem der Anhänger gezogen wird, führt. Unberechtigter Fahrer ist nicht,
wer nach § 5 Nr. 2 vom Kunden mit der Fahrt beauftragt ist. Die Haftungsreduzierung gilt auch nicht, wenn sich der
Fahrer unerlaubt im Sinne des StGB vom Unfallort entfernt, soweit die berechtigten Interessen von RMT an der
Feststellung des Schadenfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Die Haftungsbeschränkung gilt weiter nicht, wenn der Kunde oder ein Fahrer, der nach § 5 (2) mit der Fahrt beauftragt ist, gegen § 4 (2) f) verstößt - Der Kunde haftet für Schäden, die aufgrund eines vom Kunden zumindest fahrlässig mitverschuldeten Diebstahls des Anhängers entstehen, in voller Höhe.
- Nach erfolgter Rückgabe des Anhängers haftet der Kunde bei Diebstahl des Anhängers, wenn er die Diebstahlsicherung nicht ordnungsgemäß am Anhänger angebracht hat. Die Beweislast liegt beim Kunden.
- Der Kunde haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen in voller Höhe, die durch ihn verursacht werden.
- Der Kunde haftet für alle erkennbaren Schäden am Anhänger, die nicht vor Beginn der Ausleihe in der RMT-App als bekannte Schäden angezeigt oder vom Kunden als neuer Schaden erfasst wurden, es sei denn er kann nachträglich beweisen, dass diese nicht durch ihn verursacht wurden
- § 15 Haftung von RMT, Gewährleistung
- RMT haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorgaben für Mängel, für deren Abwesenheit RMT eine Garantie übernommen hat oder falls es Mängel arglistig verschwiegen hat. Auch die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz oder wenn es zu einer zumindest fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit kommt, bleibt von den nachfolgenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen unberührt.
- Hat RMT keine Garantie übernommen und keinen Mangel verschwiegen, haftet RMT bei eigener leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder der seiner Erfüllungsgehilfen bei Sach- und Vermögensschäden aufgrund von Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von RMT für Sach- und Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere haftet RMT außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht auf Einnahmeausfälle oder entgangenen Gewinn des Kunden.
- Die Haftung für einen Verzögerungsschaden, welcher auf mittlerer oder leichter Fahrlässigkeit beruht, ist der Höhe nach auf das Doppelte des Mietzinses beschränkt.
- RMT ist nicht verpflichtet, Gegenstände, die im oder am Anhänger zurückgelassen werden, aufzubewahren. RMT haftet nicht für die Verschlechterung oder den Untergang zurückgelassener Gegenstände, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RMT.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche.
- RMT haftet nicht und ist nicht zur Rückzahlung des Mietpreises verpflichtet, wenn der Kunde einen gemieteten Anhänger – aus welchem Grund auch immer – nicht nutzt oder aus einem von RMT nicht zu vertretenden Grund nicht nutzen kann.
- Die Beschaffenheit des jeweils gemieteten Anhängers ergibt sich aus dem Angebot gemäß der Webseite. Es obliegt dem Kunden zu prüfen, ob der Anhänger für die gewünschten Zwecke geeignet ist.
- § 16 Fristlose Kündigung
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RMT kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde
- a) mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
- b) seine Zahlungen allgemein einstellt;
- c) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb RMT die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
- d) trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
- e) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
- f) seine Kunden-Login-Daten an eine andere Person weitergegeben hat.
- Im Falle einer fristlosen Kündigung durch RMT wird der Zugang zu RMT Anhängern mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt.
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RMT hat im Falle einer fristlosen Kündigung insbesondere folgende Rechte:
- a) Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden gerade genutzten RMT Anhängers. Gibt der Kunde den RMT Anhänger nicht unverzüglich zurück, so ist RMT berechtigt, den RMT Anhänger auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;
- b) Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Mietraten bis zur Rückgabe des RMT Anhängers.
- c) Anspruch auf Ersatz weiterer konkret entstandener Schäden.
- § 17 Pannenservice
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Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Buchungsvorgangs die Option „Pannenservice deutschlandweit“ zu wählen.
Der Pannenservice umfasst folgende Leistungen:
- Reparatur des Anhängers vor Ort, sofern eine Reparatur möglich ist
- Reifenreparatur bzw. Reifen-/Radwechsel am Anhänger bei einem defekten Reifen (sofern eine Reparatur bzw. ein Reifen-/Radwechsel möglich ist und Reifen bzw. Räder verfügbar sind)
- Abschleppen des Anhängers zur nächstgelegenen Werkstatt
Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Anhänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Weitere Leistungen sind im Pannenservice nicht enthalten. -
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Buchungsvorgangs die Option „Pannenservice europaweit“ zu wählen. Der
Pannenservice umfasst folgende Leistungen:
- Reparatur des Anhängers vor Ort, sofern eine Reparatur möglich ist.
- Reifenreparatur bzw. Reifen-/Radwechsel am Anhänger bei einem defekten Reifen (sofern eine Reparatur bzw. ein Reifen-/Radwechsel möglich ist und Reifen bzw. Räder verfügbar sind)
- Abschleppen des Anhängers zur nächstgelegenen Werkstatt
Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Anhänger innerhalb der Grenzen der folgenden Länder befinden: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich.
Weitere Leistungen sind im Pannenservice nicht enthalten. - Im Entgelt für die Option „Pannenservice deutschlandweit“ bzw. „Pannenservice europaweit“ sind sämtliche Leistungen enthalten, die durch den Pannenservice erbracht werden. Kosten für Material, Ersatzteile, etc. sind im „Pannenservice deutschlandweit“ bzw. „Pannenservice europaweit“ nicht enthalten.
- § 18 Datenschutz
- RMT ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Dem Kunden ist bekannt, dass die RMT Anhänger per GPS überwacht werden.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass RMT eine Bonitätsprüfung zur Wahrung berechtigter Interessen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes durchführt.
- RMT gibt eine separate Datenschutzerklärung mit weitergehenden Hinweisen ab, die dem Kunden beim Buchungsvorgang auf der Webseite zugänglich gemacht wird. Der Kunde willigt in alle Inhalte dieser Datenschutzerklärung ein.
§ 19 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht am Sitz von RMT, sofern der Kunde Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- § 20 Wirksamkeit
- Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Bestandteil des Vertrags geworden oder unwirksam, gilt § 306 BGB.
- Sollte eine sonstige Bestimmung eines Vertrages oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung, welche keine Allgemeine Geschäftsbedingung ist, ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrages bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist dabei Wille der Vertragspartner, dass diese wirksamkeitserhaltene Regelung keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
- Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Textform.
- Es gilt deutsches Recht.